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Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

Stand April 2024

 

§1 Geltung

(1) Die vorliegenden AGB gelten ausschlie?lich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts oder gegenüber ?ffentlich-rechtlichem Sonderverm?gen. Gegen- über Verbrauchern (§ 13 BGB) finden diese AGB keine Anwendung.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der icotek GmbH & Co. KG erfolgen ausschlie?lich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr?ge, die die icotek GmbH & Co. KG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch ?Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie?t. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an
den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Gesch?ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die icotek GmbH & Co. KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die icotek GmbH & Co. KG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch?ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth?lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst?ndnis mit der Geltung jener Gesch?ftsbedingungen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der icotek GmbH & Co. KG sind freibleibend und un- verbindlich (?invitatio ad offerendum“), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellungen des Auftraggebers werden als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages qualifiziert und ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die icotek GmbH & Co. KG eine Bestellung des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung mittels schriftlicher Auftragsbest?tigung annimmt.

(3) Allein ma?geblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der icotek GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber ist die schriftliche Auftragsbe- st?tigung der icotek GmbH & Co. KG, einschlie?lich dieser Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den
Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst?ndig wieder. Mündliche Zusagen der icotek GmbH & Co. KG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag und die vorliegenden AGB er- setzt. Abweichende Vereinbarungen und Neben oder Zusatzabreden sind nur nach schriftlicher Best?tigung der icotek GmbH & Co. KG verbindlich.

§3 Angebotsunterlagen und Gesch?ftsgeheimnisse

(1) Angaben der icotek GmbH & Co. KG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Ma?e, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann?hernd ma?geblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeich- nungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul?ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr?chtigen.

(2) Soweit die icotek GmbH & Co. KG beispielhaft auf Einsatz und Verwendungsm?glichkeiten des Liefergegenstandes hinweist, wird klar- gestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Zusicherung für eine konkrete Einsatz- und Verwendungsm?glichkeit des Liefergenstandes handelt. Die konkrete Einsatz und Verwendungsm?glichkeit des mangelfreien Lie- fergegenstandes h?ngt von den jeweiligen spezifischen Begebenheiten des konkreten Einbauumfeldes ab, welche der icotek GmbH & Co. KG in der Regel bei Lieferung nicht bekannt sind. Eine konkrete Verwendungs- m?glichkeit ist nur dann geschuldet, wenn eine solche im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die icotek GmbH & Co. KG beh?lt sich das Eigentum und/oder Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrechte und/oder s?mtliche Verwertungsrechte an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl?gen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst?nde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der icotek GmbH & Co. KG weder als solche, noch inhaltlich Dritten zug?nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf?ltigen. Er hat auf Verlangen der icotek GmbH & Co. KG diese Gegenst?nde vollst?ndig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem??en Gesch?ftsgang nicht mehr ben?tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Nach Abschluss des oben beschriebenen Vorgangs übersendet eine autorisierte Person des Auftraggebers eine Bescheinigung über die vollst?ndige Rückgabe oder Vernichtung.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, s?mtliche ihm von der icotek GmbH & Co. KG überlassenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.

(5) Die icotek GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellte Informationen und/oder Unterlagen Dritten und/oder Subunternehmern zur Verfügung zu stellen, soweit diese Dritten und/ oder Subunternehmer von der icotek GmbH & Co. KG zur Erbringung der dem Auftraggeber gegenüber geschuldeten Leistung und/oder zur Gesch?ftsanbahnung eingesetzt werden und eine Weitergabe hierzu erforderlich ist.

(6) Jegliche Art von Rechten auf Patente, Gebrauchsmuster etc. an den Produkten der icotek GmbH & Co. KG steht ausschlie?lich der icotek GmbH & Co. KG zu, auch soweit sie noch nicht angemeldet sind. Jegliche Nachbildung,   Verwertung, Nutzung oder ?hnliches ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der icotek GmbH & Co. KG erlaubt.

§4 Preise, Zahlungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbest?tigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, Versandkosten, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere ?ffentliche Abgaben.

(2) Rechnungsbetr?ge sind innerhalb von drei?ig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Zahlung hat für die icotek GmbH & Co. KG kostenlos auf das dem Auftraggeber bekannte Konto der icotek GmbH & Co. KG zu erfolgen. Andere Zahlungsarten sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Verein- barung gestattet.

(3) Ma?gebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der icotek GmbH & Co. KG. Leistet der Auftraggeber bei F?lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr?ge ab dem Tag der F?lligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung h?herer Zinsen und weiterer Sch?den im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zul?ssig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, von der icotek GmbH & Co. KG anerkannt oder rechtskr?ftig festgestellt sind.

(5) Die icotek GmbH & Co. KG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst?nde bekannt werden, welche geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der icotek GmbH & Co. KG durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh?ltnis (ein- schlie?lich aus anderen Einzelauftr?gen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef?hrdet wird.

§5 Lieferung und Lieferzeit, Teillieferung

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Von der icotek GmbH & Co. KG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind stets unverbindliche Hinweise auf den voraussichtlichen Liefertermin es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder schriftlich vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Zugang s?mtlicher vom Auftraggeber zu liefernden, erforderlichen Infor- mationen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Genehmigung der Pl?ne, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verl?ngert.
 
(4) Die icotek GmbH & Co. KG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verl?ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen - innerhalb seiner laufenden Gesch?ftsbeziehungen auch aus anderen Vertr?gen - der icotek GmbH & Co. KG gegenüber nicht nachkommt.

(5) Die icotek GmbH & Co. KG haftet nicht für Unm?glichkeit der Lieferung oder für Lieferverz?gerungen, soweit diese durch h?here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsst?rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz?gerungen, Streiks, rechtm??ige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr?ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh?rdlichen Genehmigungen, beh?rdliche Ma?nahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, die die icotek GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat.

(6) Sofern solche Ereignisse (§ 5 Abs. 5) der icotek GmbH & Co. KG die Liefe- rung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm?glich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die icotek GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verl?ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz?gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erkl?rung gegenüber der icotek GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat die fehlende Zumutbarkeit nachzuweisen.

(7) Ger?t die icotek GmbH & Co. KG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm?glich, so ist die Haftung der icotek GmbH & Co. KG auf Scha- densersatz nach Ma?gabe des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr?nkt.

(8) Die icotek GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestim- mungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus?tzliche Kosten entstehen (es sei denn, die icotek GmbH & Co. KG erkl?rt sich zur übernahme dieser Kosten bereit). Bei An- fertigungs- oder Standardpackungsware ist die icotek GmbH & Co. KG zu Mehr- oder Minderlieferungen in branchenüblichem Umfang, h?chsten bis zu 5 %, befugt.

§6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Un- ternehmenssitz der icotek GmbH & Co. KG, 73569 Eschach, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem??en Ermessen der icotek GmbH & Co. KG. Auf Wunsch und Kosten des Auf- traggebers wird die Sendung gegen Bruch-, Transport- und Feuersch?den versichert. Die Kostentragungspflicht des Auftraggebers für eine vorbe- schriebene Versicherung besteht auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

(3) Die Gefahr geht sp?testens mit der übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über, wobei der Beginn des Verladevorgangs ma?geblich ist. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die icotek GmbH & Co. KG noch andere Leistungen (zB. Versand, Versand ?frei Haus“ oder Installation) übernommen hat. Verz?gert sich der Versand oder die übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die icotek GmbH & Co. KG dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der icotek GmbH & Co. KG an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollst?ndigen Bezahlung aller gesicherten For- derungen Eigentum der icotek GmbH & Co. KG. Die gelieferte Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend ?Vorbehaltsware“ genannt.

(2) Gesicherte Forderungen sind s?mtlichen Forderungen aus der Ge- sch?ftsverbindung einschlie?lich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp?ter abgeschlossenen Vertr?gen, die noch nicht beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn die icotek GmbH & Co. KG einzelne oder s?mtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen hat und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die icotek GmbH & Co. KG.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgem??en Gesch?ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver?u?ern. Verpf?ndungen und Sicherungsüber- eignungen sind unzul?ssig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird ver- einbart, dass die Verarbeitung für die icotek GmbH & Co. KG als Hersteller erfolgt und die icotek GmbH & Co. KG unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h?her ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh?ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der icotek GmbH & Co. KG eintreten sollte, übertr?gt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verh?ltnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die icotek GmbH & Co. KG. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertr?gt der Auftraggeber, soweit die Hauptsache ihm geh?rt, der icotek GmbH & Co. KG anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh?ltnis.
 
(6) Im Fall der Weiterver?u?erung der Vorbehaltsware tritt der Auftrag- geber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der icotek GmbH & Co. KG an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die icotek GmbH & Co. KG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbe- haltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst?rung. Die icotek GmbH & Co. KG erm?chtigt den Auftraggeber widerruflich, die an die icotek GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die icotek GmbH & Co. KG darf diese Einzugserm?chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf?ndung, wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf das Eigentum der icotek GmbH & Co. KG hinweisen und die icotek GmbH & Co. KG unverzüglich hierüber informieren, um dieser die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm?glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der icotek GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au?ergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber der icotek GmbH & Co. KG.

(8) Die icotek GmbH & Co. KG wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die H?he der gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst?nde liegt bei der icotek GmbH & Co. KG.

(9) Tritt die icotek GmbH & Co. KG bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist diese berechtigt, die Vorbehaltsware heraus- zuverlangen. Die Vorbehaltsware ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Aufforderung und auf seine Kosten an die icotek GmbH & Co. KG herauszugeben.

§8 Gew?hrleistung, Sachm?ngel

(1) Die gelieferten Gegenst?nde sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf?ltig zu unter- suchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M?ngel oder anderer M?ngel, die bei einer unverzüglichen, sorgf?ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w?ren, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der icotek GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M?ngel- rüge zugeht. Hinsichtlich anderer M?ngel gelten die Liefergegenst?nde als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die M?ngelrüge der icotek GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist ma?geblich. Auf Verlangen der icotek GmbH & Co. KG ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die icotek GmbH & Co. KG zurückzusenden. Bei berechtigter M?ngelrüge vergütet die icotek GmbH & Co. KG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh?hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem??en Gebrauchs befindet.

(2) Bei Sachm?ngeln der gelieferten Gegenst?nde ist die icotek GmbH & Co. KG nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun?chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unm?glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz?gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(3) Die Gew?hrleistung entf?llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der icotek GmbH & Co. KG den Liefergegenstand ?ndert oder durch Dritte ?ndern l?sst und die M?ngelbeseitigung hierdurch unm?glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die ?nderung entstehenden Mehrkosten der M?ngelbeseitigung zu tragen.

(4) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst?nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew?hrlei- stung für Sachm?ngel.

§9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der icotek GmbH & Co. KG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm?glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma?gabe dieses § 9 eingeschr?nkt.

(2) Die icotek GmbH & Co. KG haftet auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl?ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrl?ssigkeit haftet die icotek GmbH & Co. KG - vorbehaltlich eines milderen Haftungsma?stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) - nur

a) für Sch?den aus Verletzung des Lebens, des K?rpers oder Gesundheit und
b) für Sch?den aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Insbesondere die Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgem??e Durchführung des Vertrags überhaupt erst erm?glicht sowie die übernahme einer Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Ware); in diesem Fall ist die Haftung der icotek GmbH & Co. KG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Soweit die icotek GmbH & Co. KG dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch?den begrenzt, die die icotek GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss als m?gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt h?tte voraussehen müssen. Mittelbare Sch?den und Folgesch?den, die Folge von M?ngeln des Liefergegenstands sind, sind au?erdem nur ersatzf?hig, soweit solche Sch?den bei bestimmungsgem??er Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrl?ssigkeit ist die Ersatzpflicht der icotek GmbH & Co. KG für Sachsch?den und daraus resultierende weitere Verm?genssch?den auf einen Betrag von EUR 2 Millionen je Schadensfall beschr?nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertrags- wesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschr?nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Ange- stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der icotek GmbH & Co. KG.

(6) Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschr?nkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten.

(7) Es wird klargestellt, dass die konkrete Anwendung und der Einbau des Liefergegenstandes ausschlie?lich dem Auftraggeber obliegen. Die icotek GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für Sch?den, die sich aus Anwendungs- und/oder Einbaufehlern des Auftraggebers oder sonstigen Dritten ergeben. Es ist die Pflicht des Auftraggebers sich durch geeignete Ma?nahmen von der konkreten Eignung des Liefergegenstandes für den beabsichtigten Einsatz zu überzeugen.

(8) Soweit die icotek GmbH & Co. KG technische Auskünfte gibt oder beratend t?tig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh?ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§10 Verj?hrung

(1) Die allgemeine Verj?hrungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts- m?ngeln betr?gt ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme ver- einbart ist, beginnt die Verj?hrung mit der Abnahme. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verj?hrung in § 438 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 3 sowie in den §§ 444 und 445b BGB.

(2) Die vorstehenden Verj?hrungsfristen gelten auch für vertragliche und au?ervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Liefergegenst?nde beruhen, es sei denn die Anwen- dung der regelm??igen gesetzlichen Verj?hrung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verj?hrung führen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem?? § 9 Abs. 2 a) und b) dieser Allgemeinen Ge- sch?ftsbedingungen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj?hren ausschlie?lich nach den gesetzlichen Verj?hrungsfristen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des ?ffentli- chen Rechts oder ein ?ffentlich-rechtliches Sonderverm?gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch?fts- beziehung zwischen der icotek GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber nach Wahl der icotek GmbH & Co. KG, 73569 Eschach oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die icotek GmbH & Co. KG ist in diesen F?llen jedoch 73569 Eschach ausschlie?licher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschlie?liche Gerichtsst?nde bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der icotek GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie?lich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das übereinkommen der Vereinten Nationen über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Rege- lungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertrags- partner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h?tten, wenn sie die Regelungslücke gekannt h?tten.

(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

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